AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich 

Für die Betreuungsvereinbarung zwischen der Hebamme und der Betreuten gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Die AGBs beiziehen sich im Besonderen auf Geburtsvorbereitungskurse, der Behandlungsvertrag zwischen Hebamme und Betreuter wird hiervon nicht berührt.

§ 2 Anmeldung 

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich und elektronisch über das Online-Anmeldeformular. Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Teilnehmerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen und am ersten Kurstag die Versichertenkarte vorzulegen, falls vorhanden. 

Die Teilnehmerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den voraussichtlichen Geburtstermin bzw. das Geburtsdatum des Kindes zu machen. 

§ 3 Kursdurchführung 

Die Kurse sind für eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerinnen ausgelegt.
Die Hebamme behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl abzusagen oder auf ein anderes Datum zu verschieben. Es handelt sich um einen geschlossenen Kurs, die Kursstunden bauen aufeinander auf.
Die Hebamme behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen abzusagen.
Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelnen Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen. Ersatztermine gelten als verpflichtend.

Die Hebamme behält sich vor, den Kurs oder Einzeltermine desselben kurzfristig online anzubieten, in diesem Fall entfällt die Präsenzveranstaltung ersatzlos. Diese Änderung ist auch kurzfristig möglich. Die Teilnehmerin hat kein Anrecht auf Onlineteilnahme, sofern der Kurs in Präsenz stattfindet.

§ 4 Rücktritt 

Die Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist verbindlich. Ein Rücktritt ist bis 3 Wochen (21 Tage) vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Die Abmeldung vom Kurs bedarf in jedem Fall die Schriftform. Sollte der Kurs im Ganzen oder Einzeltermine von der Kursteilnehmerin weniger als 3 Wochen vor Beginn oder garnicht abgesagt werden, können die Kursstunden nicht mit der Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Hebamme behält dennoch ihren Gebührenanspruch nach der geltenden Gebührenverordnung. Die Kosten dafür werden von der Teilnehmerin selbst getragen. Die Höhe richtet sich nach der aktuell gültigen „Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis zum Vertrag nach § 134a SGB V“ (7,96 € pro 60 Min.). Die Kursgebühr für den Partner (120€) ist in diesem Fall vollständig zu bezahlen. Es ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgen kann. 

Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat.

§ 5 Gebühren / Kostenerstatung

Die gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse zu maximal 14 Zeitstunden und Rückbildungsgymnastik zu maximal 10 Zeitstunden.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung und können diese bei der Krankenversicherung einreichen. Die Hebamme empfiehlt allen privat Krankenversicherten, sich vor Kursbeginn zu erkundigen, ob ihre Krankenversicherung die Hebammenleistungen abdeckt. Die Verpflichtung der Teilnehmerin zum Ausgleich der Gebühren besteht unabhängig von der Kostenerstattung durch den privaten Krankenversicherer ist von den Teilnehmern selbst zu klären und zu beantragen, es besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber den Krankenkassen.

Gemäß dem Hebammenhilfevertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V ist ein Besuchen des Kurses auch ohne Begleitperson möglich, in diesem Fall entfällt die Partnergebühr. Da das Kurskonzept als Paarkurs ausgelegt ist wird empfohlen, in diesem Fall einen Geburtsvorbereitungskurs für Schwangere ohne Partner zu buchen. Interessierte nehmen hierfür gesondert mit der Hebamme Kontakt auf. Eine nachträgliche Stornierung des Partners ist nicht möglich.

§ 6 Haftung

Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerin trägt ebenso wie Ihr Partner/ Ihre Partnerin die volle Verantwortung für sich und Ihr/e Kind/er.
Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Datenübermittlung bei Kursen an Volkshochschule Haar

Sofern ein Kurs gebucht wird, der in den Räumlichkeiten der Volkshochschule stattfindet, erhält die Volkshochschule vor Beginn des Kurses von der Hebamme Name, Vorname und Kontaktdaten (Telefonnummer & E-Mail) aller Teilnehmenden. Für die DSGVO-konforme Sicherung und Verarbeitung der Daten ist die Volkshochschule verantwortlich. Medizinische Daten werden nicht weitergegeben. Bei Buchung eines Kurses entbindet die buchende Person die Hebamme Sara Colantonio von Ihrer Schweigepflicht gem. § 203 StGB gegenüber der Volkshochschule. Die Datenübermittlung dient dem Zweck der Erreichbarkeit der Kursteilnehmer aus wichtigen Gründen durch die Volkshochschule. Eine Kursteilnahme ohne Einverständnis in die Übermittlung der Teilnehmerdaten ist nicht möglich.